Gesellschaftliches Engagement der Sparkasse Münsterland Ost
1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements
Sponsoringprojekte dienen zudem in besonderem Maße auch der werblichen Darstellung der Sparkasse. Diese Darstellung wird durch entsprechende Gegenleistungen des Gesponserten ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass sich die Sparkasse bei Multiplikatoren und der breiten Öffentlichkeit mit ihrem Engagement im öffentlichen Raum präsentieren kann und als bedeutender regionaler Partner wahrgenommen wird.
Den Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller auf das Gebiet der Stadt Münster und des Kreises Warendorf wirken; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch außerhalb des Geschäftsgebietes haben.
Die Sparkasse fördert Projekte, deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das Projekt einbringen.
Einmal jährlich veröffentlicht die Sparkasse die vielfältigen Engagementleistungen über eine Gesamtliste, die auf der Homepage des Kreditinstituts zur Verfügung gestellt wird. Daraus gehen die einzelnen Förderbeträge, die Empfänger und die jeweilige Zwecksetzung hervor.
2. Förderformen
2.1 Spenden
Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen) handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von zwei Wochen der Sparkasse Münsterland Ost zukommen.
Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen, beispielsweise Zentralrendanturen für Kirchengemeinden.
Ausgewählte Kriterien für die Spendenvergabe
Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein offener Ansprechpartner. Die Homepage der Sparkasse dient hierfür als zentrale Anlaufstelle mit allen notwendigen Informationen – hier findet sich auch der digitale Förderantrag. Voraussetzung für dessen Bearbeitung ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
www.sparkasse-mslo.de/spenden
Diese Aspekte sind für die Bewertung eines Spendenantrags besonders wichtig:
- Ist der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt?
- Inwieweit stellt das vorgestellte Projekt einen Nutzen für die Region dar?
- Wie groß ist der Kreis derer, die von dem Projekt profitieren?
- In welchem Verhältnis steht die beantragte Fördersumme zum Vereins- und Verwendungszweck?
- Welche sonstigen Geldmittel stehen für das Projekt zur Verfügung?
Worauf ebenfalls geachtet wird:
- Die Sparkasse freut sich darüber, wenn sie zur Realisierung möglichst neuer Projektideen beitragen kann. Auf diese Weise gibt sie neuen Maßnahmen Starthilfe und unterstützt sie dabei, dass diese sich etablieren können. Förderungen politischer Parteien oder politisch motivierter Vereine und Interessengruppen sind nicht Bestandteil der Fördermaßnahmen.
2.2 Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen
www.sparkasse-mslo.de/spenden
2.3 Stiftungen
In den jeweiligen Stiftungssatzungen sind die geltenden Rahmenbedingungen u.a. für die Vergabe von Förderungen festgelegt. Die jeweiligen Kuratorien, die unter anderem mit Bürgerinnen und Bürgern aus den Kommunen besetzt sind, entscheiden über die Anträge.
Weitere Informationen hält die Stiftungs-Homepage bereit:
www.stiftungen-sparkasse-mslo.de
2.4 Sponsoring
Ausgewählte Kriterien für ein Sponsoring-Engagement
Bei der Auswahl der Sponsoringprojekte achtet die Sparkasse vor allem auf folgende Aspekte:
- Branchenexklusivität.
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Dem Förderaufwand angemessene Gegenleistungen. Für die Höhe des Sponsorings berücksichtigt die Sparkasse:
- Die erwartete Reichweite bei der Zielgruppe der breiten Öffentlichkeit und/oder Multiplikatoren, Fachpublika und Kundengruppen.
- Darstellungsmöglichkeiten der Förderung durch die Präsentation des Sparkassen-Logos, den Einsatz von Bannern und anderen Werbeformen.
- Durchgängigkeit der Förderdarstellung in allen begleitenden Medien.
- Möglichkeiten der vernetzten Kommunikation, z.B. über Social Media.
- Realisierbarkeit einer möglichst mehrjährigen Partnerschaft im Interesse eines nachhaltigen Imagetransfers und der Planungssicherheit.
- Bedeutung des Projekts für die Region.
3. Grundsätzlich ausgeschlossene Förderungen
- Einzelpersonen.
- Laufende Personal-, Verwaltungs-, Bauunterhaltungs-, Reise- oder andere laufende Kosten.
- Die Sparkasse fördert keine Projekte, die Parteien oder politische Interessengruppen begünstigen, einen rein kommerziellen Charakter haben oder vor Antragsstellung bereits begonnen haben bzw. abgeschlossen sind.
- Projekte, die im Zusammenhang mit kommunalen Pflichtaufgaben stehen.
-
Beim Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkasse sind universitäre Einrichtungen und folgende Maßnahmen von einer Förderung ausgenommen:
- Kategorien des § 52 Abs. 2 AO Nr. 8 und 15: Natur-, Umwelt-, Küsten-, Hochwasserschutz, Landschaftspflege und Entwicklungszusammenarbeit.
4. Kontaktmöglichkeit
Sparkasse Münsterland Ost
Referat Gesellschaftliches Engagement
Tel.: 0251 / 598 - 22170
Email: engagement@sparkasse-mslo.de