Die Sparkasse möchte mit ihrem Spendenwesen Vereine und Institutionen dabei unterstützen, sich für ihr Lebensumfeld zu engagieren und auf diese Weise mit Projekten Nutzen zu stiften. So unterschiedlich wie diese Projekte sind, so breit gefächert und verschiedenartig ist auch das Spendenengagement der Sparkasse. Es reicht von kleineren Spenden für Spielgeräte im Kindergarten über die Unterstützung für Sportvereine, soziale Einrichtungen und Umweltprojekte bis zu Spenden für wissenschaftliche Projekte und kulturelle Einrichtungen.
Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen) handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von zwei Wochen der Sparkasse Münsterland Ost zukommen.
Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen, beispielsweise Zentralrendanturen für Kirchengemeinden.
Ausgewählte Kriterien für die Spendenvergabe
Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein offener Ansprechpartner. Die Homepage der Sparkasse dient hierfür als zentrale Anlaufstelle mit allen notwendigen Informationen – hier findet sich auch der digitale Förderantrag. Voraussetzung für dessen Bearbeitung ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
www.sparkasse-mslo.de/spenden
Diese Aspekte sind für die Bewertung eines Spendenantrags besonders wichtig:
- Ist der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt?
- Inwieweit stellt das vorgestellte Projekt einen Nutzen für die Region dar?
- Wie groß ist der Kreis derer, die von dem Projekt profitieren?
- In welchem Verhältnis steht die beantragte Fördersumme zum Vereins- und Verwendungszweck?
- Welche sonstigen Geldmittel stehen für das Projekt zur Verfügung?
Worauf ebenfalls geachtet wird:
- Die Sparkasse freut sich darüber, wenn sie zur Realisierung möglichst neuer Projektideen beitragen kann. Auf diese Weise gibt sie neuen Maßnahmen Starthilfe und unterstützt sie dabei, dass diese sich etablieren können. Förderungen politischer Parteien oder politisch motivierter Vereine und Interessengruppen sind nicht Bestandteil der Fördermaßnahmen.
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