Gesellschaftliches Engagement der Sparkasse Münsterland Ost
1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements
Sponsoringprojekte dienen zudem in besonderem Maße auch der werblichen Darstellung der Sparkasse. Diese Darstellung wird durch entsprechende Gegenleistungen des Gesponserten ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass sich die Sparkasse bei Multiplikatoren und der breiten Öffentlichkeit mit ihrem Engagement im öffentlichen Raum präsentieren kann und als bedeutender regionaler Partner wahrgenommen wird.
Den Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller auf das Gebiet der Stadt Münster und des Kreises Warendorf wirken; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch außerhalb des Geschäftsgebietes haben.
Die Sparkasse fördert Projekte, deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das Projekt einbringen.
Einmal jährlich veröffentlicht die Sparkasse die vielfältigen Engagementleistungen über eine Gesamtliste, die auf der Homepage des Kreditinstituts zur Verfügung gestellt wird. Daraus gehen die einzelnen Förderbeträge, die Empfänger und die jeweilige Zwecksetzung hervor.
2. Förderformen
2.1 Spenden
Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen) handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von zwei Wochen der Sparkasse Münsterland Ost zukommen.
Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen, beispielsweise Zentralrendanturen für Kirchengemeinden.
Ausgewählte Kriterien für die Spendenvergabe
Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein offener Ansprechpartner. Die Homepage der Sparkasse dient hierfür als zentrale Anlaufstelle mit allen notwendigen Informationen – hier findet sich auch der digitale Förderantrag. Voraussetzung für dessen Bearbeitung ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
www.sparkasse-mslo.de/spenden
Diese Aspekte sind für die Bewertung eines Spendenantrags besonders wichtig:
- Ist der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt?
- Inwieweit stellt das vorgestellte Projekt einen Nutzen für die Region dar?
- Wie groß ist der Kreis derer, die von dem Projekt profitieren?
- In welchem Verhältnis steht die beantragte Fördersumme zum Vereins- und Verwendungszweck?
- Welche sonstigen Geldmittel stehen für das Projekt zur Verfügung?
Worauf ebenfalls geachtet wird:
- Die Sparkasse freut sich darüber, wenn sie zur Realisierung möglichst neuer Projektideen beitragen kann. Auf diese Weise gibt sie neuen Maßnahmen Starthilfe und unterstützt sie dabei, dass diese sich etablieren können. Förderungen politischer Parteien oder politisch motivierter Vereine und Interessengruppen sind nicht Bestandteil der Fördermaßnahmen.
2.2 Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen
www.sparkasse-mslo.de/spenden
2.3 Stiftungen
In den jeweiligen Stiftungssatzungen sind die geltenden Rahmenbedingungen u.a. für die Vergabe von Förderungen festgelegt. Die jeweiligen Kuratorien, die unter anderem mit Bürgerinnen und Bürgern aus den Kommunen besetzt sind, entscheiden über die Anträge.
Weitere Informationen hält die Stiftungs-Homepage bereit:
www.stiftungen-sparkasse-mslo.de
2.4 Sponsoring
Ausgewählte Kriterien für ein Sponsoring-Engagement
Bei der Auswahl der Sponsoringprojekte achtet die Sparkasse vor allem auf folgende Aspekte:
- Branchenexklusivität.
-
Dem Förderaufwand angemessene Gegenleistungen. Für die Höhe des Sponsorings berücksichtigt die Sparkasse:
- Die erwartete Reichweite bei der Zielgruppe der breiten Öffentlichkeit und/oder Multiplikatoren, Fachpublika und Kundengruppen.
- Darstellungsmöglichkeiten der Förderung durch die Präsentation des Sparkassen-Logos, den Einsatz von Bannern und anderen Werbeformen.
- Durchgängigkeit der Förderdarstellung in allen begleitenden Medien.
- Möglichkeiten der vernetzten Kommunikation, z.B. über Social Media.
- Realisierbarkeit einer möglichst mehrjährigen Partnerschaft im Interesse eines nachhaltigen Imagetransfers und der Planungssicherheit.
- Bedeutung des Projekts für die Region.
3. Grundsätzlich ausgeschlossene Förderungen
- Einzelpersonen.
- Laufende Personal-, Verwaltungs-, Bauunterhaltungs-, Reise- oder andere laufende Kosten.
- Die Sparkasse fördert keine Projekte, die Parteien oder politische Interessengruppen begünstigen, einen rein kommerziellen Charakter haben oder vor Antragsstellung bereits begonnen haben bzw. abgeschlossen sind.
- Projekte, die im Zusammenhang mit kommunalen Pflichtaufgaben stehen.
-
Beim Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkasse sind universitäre Einrichtungen und folgende Maßnahmen von einer Förderung ausgenommen:
- Kategorien des § 52 Abs. 2 AO Nr. 8 und 15: Natur-, Umwelt-, Küsten-, Hochwasserschutz, Landschaftspflege und Entwicklungszusammenarbeit.
4. Voting-Teilnahme
4.1 Allgemeines
Die ersten 100 Projekte erhalten Spendengelder in Höhe von 500 Euro für ihr Projekt, wenn sie im Voting-Zeitraum mindestens 100 Stimmen gesammelt haben - entsprechender Bedarf vorausgesetzt. Hierfür stehen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung.
Die ersten 100 Projekte mit mindestens 100 Stimmen bewertet im Anschluss an den Voting-Zeitraum eine Jury mit Blick auf ihren jeweiligen Beitrag für nachhaltige Entwicklung und kann den Förderbetrag je Idee auf bis zu 5.000 Euro aufstocken – entsprechender Bedarf vorausgesetzt. Dafür stehen nochmals bis zu 50.000 Euro zur Verfügung.
4.2. Teilnahmebedingungen für das Voting
Bewerben können sich Organisationen/Vereine (Projektträger) , die
- gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung, der Kultur etc. oder mildtätige bzw. kirchliche Zwecke verfolgen
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts besitzen (Ausnahmen: Kirchengemeinden und Hochschulen) und
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Teilnehmende Organisationen können nur mit einem Projekt am Voting teilnehmen und müssen das Projekt im Geschäftsgebiet der Sparkasse Münsterland Ost umsetzen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind:
- Politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen.
- Vereine, Institutionen oder Einrichtungen mit religiöser oder politischer Ausrichtung, die verfassungsschutzrechtlich behandelt werden oder bei denen Zweifel an ihrer Grundgesetzkonformität bestehen.
- Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ruf oder dem Ansehen der Sparkasse Münsterland Ost schaden können.
Bewerben können sich Projekte , die in Bezug zu den nachhaltigen Entwicklungszielen stehen:
- SDG 1 - Keine Armut
- SDG 2 - Kein Hunger
- SDG 3 - Gesundheit und Wohlergehen
- SDG 4 - Hochwertige Bildung
- SDG 5 - Geschlechter-Gleichheit,
- SDG 6 - Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen
- SDG 7 - Bezahlbare und saubere Energie
- SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- SDG 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
- SDG 10 - Weniger Ungleichheiten
- SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
- SDG 12 - Nachhaltiger Konsum und Produktion
- SDG 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
- SDG 14 - Leben unter Wasser
- SDG 15 - Leben an Land
- SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
- SDG 17 - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Jedes Projekt wird von einer vertretungsberechtigten Person bspw. als Mitglied im Vorstand, Koordinations- oder Projektleitungsfunktion gegenüber der Sparkasse Münsterland Ost vertreten, diese ist für sie die autorisierte Ansprechperson. Die Person versichert, dass die von ihr gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.
Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die noch nicht begonnen haben.
4.3 Bewerbung/Entscheidungsfindung
Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am öffentlichen Voting besteht nicht. Nach positiver Prüfung erfolgt die Veröffentlichung auf der Homepage sowie die Freischaltung auf der Internetseite. Zusätzlich erhält die Organisation nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen eine E-Mail, die ihm das Ergebnis der Prüfung mitteilt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht am Ende der Bewerbungsphase eingestellt sein, damit sie berücksichtigt werden.
Die Votingphase beträgt acht Tage, nur in dieser Zeit kann für das Projekt gevotet werden. Das Voting erfolgt über E-Mails mit Verifizierung. Jede natürliche Person darf eine Stimme pro Tag abgeben (weitere Angaben dazu siehe "Spielregeln").
Die ersten 100 Projekte, die am Ende der Votingphase mindestens 100 Stimmen erhalten haben (die Summe der abgegebenen Stimmen ergibt die Rangfolge; eine entsprechende Liste wird veröffentlicht), werden mit 500 Euro gefördert – entsprechender Projektförderbedarf vorausgesetzt. Dafür stehen 50.000 Euro zur Verfügung.
Nach Ende der Votingphase wird eine finale Rangliste veröffentlicht und die Sparkasse Münsterland Ost informiert die Organisationen via E-Mail über den Ausgang des Votings, sofern die geforderten 100 Stimmen nicht erreicht wurden.
Im Anschluss an die Votingphase werden die erfolgreichen Projekte von einer Jury (die Veröffentlichung der Jurymitglieder erfolgt unter gemeinsam-nachhaltig.org/) im Hinblick auf beispielsweise folgende Kriterien bewertet:
- Das Projekt passt zu mindestens einem der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und hat keine negativen Auswirkungen auf ein anderes Ziel.
- Gibt es messbare Wirkungen beispielsweise Reduzierung Energieverbrauch, Quadratmeter entsiegelte Fläche bzw. neu angelegte Blühfläche etc.?
- Welche positiven Nachhaltigkeitseffekte gibt es aus dem Projekt heraus für die Zukunft?
- Welche Bedeutung hat das Projekt für die Vereinsarbeit und die Vernetzung der Organisation?
- An welche Zielgruppe richtet sich das Projekt? Und wie groß ist die Zielgruppe, die angesprochen wird und wie vielen Menschen kommt das Projekt zugute?
- Ist das Projekt geeignet, konkrete Verhaltensänderungen im Sinne einzelner Nachhaltigkeitsziele anzuregen?
Die von der Jury am besten bewerteten Projekte erhalten entsprechend ihres Projektvolumens eine Aufstockung auf bis zu 5.000 Euro zur Realisierung und werden von der Sparkasse Münsterland Ost benachrichtigt. Dafür stehen nochmals 50.000 Euro zur Verfügung.
Unter allen Organisationen, die sich an der Förderaktion mit einem Klimaschutz-Projekt beteiligen und mindestens 100 Stimmen in der Voting-Phase erhalten haben, wird die Jury einen mit 7.500 Euro dotierten Sonderpreis verleihen; die zuvor genannte Aufstockung erfolgt in diesem Fall nicht.
4.4 Auszahlung
Die Organisation verpflichtet sich, die Spendengelder nach erfolgter Zusage für den angegebenen Zweck zu verwenden.
Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger bleibt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel vorbehalten.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, der Sparkasse Münsterland Ost kurzfristig eine Zuwendungsbestätigung für die Spende auszustellen und die Sparkasse Münsterland Ost über Änderungen des Projekts, die gegenüber den Angaben der Projekteinreichung eintreten, unverzüglich zu informieren.